Pflege gemeinsam schaffen

  • 31.08.2017

Wer die Pflege eines hilfebedürftigen Menschen übernimmt hat eine besondere Verantwortung. Oftmals kann diese Aufgabe zu einer enormen Überlastung führen. Deshalb sollte dieser Weg nicht allein gegangen werden. „Gemeinsam“ heißt das Stichwort, denn durch die Unterstützung von Behörden, Sozialdiensten und Vereinen verbessert sich nicht nur die Betreuung des Angehörigen, sondern entlastet auch den Betreuer.

Die Pflegeversicherung bietet verschiedene Leistungen und Angebote, die den pflegenden Angehörigen zur Hilfe kommen.

Das Bundesgesundheitsministerium hat dazu einen Online-Ratgeber verfasst, der die wichtigsten Punkte zur Stützung erläutert. Dazu gehören folgende Förderungsmöglichkeiten:

  • Pflegegeld: Finanzielle Leistungen der Pflegeversicherung können beantragt werden, wenn die Pflege durch einen Angehörigen erfolgt. Das Pflegegeld wird allerdings an die pflegebedürftige Person und nicht an die Pflegeperson gezahlt.
  • Soziale Absicherung: Mitunter haben Pflegepersonen Ansprüche auf Leistungen zur sozialen Sicherheit und Zahlung der Rentenversicherungsbeträge. Gleiches gilt auch für die Unfall- und Arbeitslosenversicherung. Die exakte Unterstützung und Zahlungen sind abhängig vom Pflegegrad und dem wöchentlichen Pflegeaufwand der zu pflegenden Person.
  • Verhinderungspflege: Oft stellt sich pflegenden Angehörigen die Frage, wer sich um die Versorgung seines Angehörigen im Falle von Krankheit oder Urlaub kümmert. Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine sogenannte Verhinderungspflege in Anspruch genommen werden. Möglich ist die Kostenübernahme einer Ersatzpflege, teilstationäre Tages- und Nachtpflege oder einer Kurzzeitpflege.
  • Pflegekurse: Angehörige, die die Pflege für einen Pflegebedürftigen übernommen haben, können an Schulungen teilnehmen oder durch eine Beratung praktische Tipps für die Pflege erhalten.
  • Pflege und Beruf: Bestimmungen sowohl im Pflegezeitgesetz als auch im Familienpflegezeitgesetz erleichtern es Angehörigen in einem Beschäftigungsverhältnis die Pflege von nahestehenden Angehörigen mit dem Beruf zu vereinen. Unterstützungsmöglichkeiten bestehen aus Pflegezeit, Familienzeit oder Pflegeunterstützungsgeld. Ansprüche und Leistung sind jedoch abhängig von der Betriebsgröße des Unternehmens, der monatlichen Arbeitsstunden und der Beziehung zum pflegebedürftigen Angehörigen.

Wichtig für Angehörige ist es, sich über die Angebote und Förderungsmöglichkeiten zu informieren und von ihnen Gebrauch zu machen, denn sie kommen nicht der pflegebedürftigen Person, sondern auch den Angehörigen zu Gute.

Nähere Informationen zum Thema finden Sie auf https://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/pflege/online-ratgeber-pflege/pflege-von-angehoerigen-zu-hause.html oder http://www.wege-zur-pflege.de/startseite.html

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