Neue Regelungen für Besucher

  • 15.09.2020

Sehr geehrte Angehörige,

Sehr geehrte Damen und Herren!

Der Schutz unserer Bewohner*innen und der Mitarbeiter*innen in unserem Senioren-Wohnpark, vor einer Infektion mit dem Coronavirus, hat für uns seit Anfang des Jahres 2020 höchste Priorität. Dies wird auch in Zukunft so sein. 

Mit der Zweiten Thüringer Verordnung über grundlegende Infektionsschutzregeln zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 und Einführung des Stufenkonzeptes zum 30.08.2020 wurden auch die Besuchsregelungen unserer Einrichtung angepasst und mit den Behörden abgestimmt. https://www.tmasgff.de/covid-19/verordnung

 

Auszug aus dem Stufenkonzept …

Stufe GRÜN

(1) In stationären Einrichtungen der Pflege sind die bisherigen Besuchsbeschränkungen aufgehoben, sofern es aktuell kein aktives SARS-CoV-2-Infektionsgeschehen gibt und vorbehaltlich der Beschränkungen durch die nach § 12 Abs. 1 zuständige Behörde.

Stufe GELB

(2) Sofern und solange es in dem Landkreis, in der sich die jeweilige Einrichtung befindet, ein gehäuftes Auftreten von SARS-CoV-2-Infektionen oberhalb des Risikowertes von 35 je 100 000 Einwohnern nach § 13 Abs. 2 Satz 1 hinaus gibt, sind grundsätzlich höchstens zwei zu registrierende Besucher je Bewohner täglich für grundsätzlich insgesamt höchstens bis zu zwei Stunden vorbehaltlich weitergehender Beschränkungen durch die nach § 12 Abs. 1 zuständige Behörde zulässig.

Stufe ROT

(3) Sofern und solange es ein aktives SARS-CoV-2-Infektionsgeschehen in der jeweiligen Einrichtung oder der besonderen Wohnform für Menschen mit Behinderungen in der Eingliederungshilfe gibt, sind Besuche verboten.

Seit dem 30.08.2020 befindet sich unsere Einrichtung in der Stufe GRÜN.

Umsetzung für unser Haus:

Ein Zugang zum Haus ist nur in Begleitung von Mitarbeiter*innen möglich.

Melden Sie Sie vor Ihrem Besuch an. Bitte klingeln Sie dafür am Haupteingang. Der Zugang kann nur unter Einhaltung der Hygieneschutzregeln und einer Registrierung erfolgen.

Treten Sie nicht ein, wenn Sie erkrankt sind oder innerhalb der letzten 14 Tage waren!

Personen mit Fieber und/oder Erkältungssymptomen sowie Personen mit Corona-Kontakt aktuell/innerhalb der letzten 14 Tage und Personen, die innerhalb der letzten 14 Tage aus einem Risikogebiet eingereist sind muss aus Schutzgründen der Zugang verwehrt bleiben.

Weiterhin gilt  A  H  A

A          Atemmaske

Das Tragen einer Atemmaske (Mund-Nasen-Schutz/Mund-Nasen-Bedeckung) ist für unsere Einrichtung – wie gesetzlich vorgeschrieben – verpflichtend.

H          Hygieneschutzregeln

Halten Sie die Hygieneschutzregeln ein. Desinfizieren Sie vor Betreten und nach Verlassen, sowie bei Bedarf Ihr Hände. Beachten Sie die Husten-Nies-Etikette.

A          Abstand

Halten Sie Abstand und vermeiden Sie körperliche Kontakte.

 

Quelle:Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie

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