Aktualisierung der Besuchsregelungen
Aktualisierung in Bezug auf die neue „Zweite Thüringer Verordnung über grundlegende Infektionsschutzregeln zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2“, gültig ab 01.10.2020
Sehr geehrte Angehörige,
Sehr geehrte Damen und Herren!
Die neue Corona-Verordnung für Thüringen wird auf der Homepage des Thüringer Sozialministeriums veröffentlicht.
Mit der überarbeiteten Verordnung bleibt das bereits zum 30.08.2020 eingeführte Stufenkonzept bestehen.
Entsprechend dem Infektionsgeschehen sind Besuche möglich.
Umsetzung für unser Haus
Ein Zugang zum Haus allein ist nicht möglich. Bitte klingeln Sie am Haupteingang. Sie werden von unseren Mitarbeitern/Mitarbeiterinnen begleitet.
Der Zugang kann nur unter Einhaltung der Hygieneschutzregeln erfolgen.
NEU Eine Registrierung ist freiwillig!
Treten Sie nicht ein, wenn Sie erkrankt sind oder innerhalb der letzten 14 Tage waren!
Personen mit Fieber und/oder Erkältungssymptomen sowie Personen mit Corona-Kontakt aktuell/innerhalb der letzten 14 Tage und Personen, die innerhalb der letzten 14 Tage aus einem Risikogebiet eingereist sind muss aus Schutzgründen der Zugang verwehrt bleiben.
Weiterhin gilt A H A
A Atemmaske
Das Tragen einer Atemmaske (Mund-Nasen-Schutz/Mund-Nasen-Bedeckung) ist für unsere Einrichtung – wie gesetzlich vorgeschrieben – verpflichtend.
H Hygieneschutzregeln
Halten Sie die Hygieneschutzregeln ein. Desinfizieren Sie vor Betreten und nach Verlassen, sowie bei Bedarf Ihr Hände. Beachten Sie die Husten-Nies-Etikette.
A Abstand
Halten Sie Abstand und vermeiden Sie körperliche Kontakte.
Quelle: Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie